Düsseldorf · Verkauf

Hausverkauf in Düsseldorf: Ablauf, Unterlagen, Kosten

Vier Zahlen, zwei gesetzliche Fristen und eine Liste, die Vorlauf braucht. Was beim Hausverkauf in Düsseldorf in welcher Reihenfolge zu tun ist.

Fabian Kals
Von Fabian KalsRegionaler Kooperationspartner · Alvenberg Düsseldorf / Niederrhein
Immobilienkaufmann (IHK) · Immobilienbewerter (IHK)Stand 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Jahrgang 2026 stellt der Düsseldorfer Gutachterausschuss keine separate Bodenrichtwertkarte mehr her; die Werte zum 1.
  • Januar 2026 sind digital über BORIS.NRW abzufragen.
  • Den Zeitplan bestimmen zwei gesetzliche Fristen: Der Vertragsentwurf soll dem Käufer im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen (§ 17 Abs. 2a Nr. 2 BeurkG), und das gemeindliche Vorkaufsrecht kann binnen drei Monaten nach Mitteilung ausgeübt werden (§ 28 Abs. 2 BauGB).
  • Wichtig für den Preis: Bodenrichtwert, Immobilienrichtwert, beurkundeter Kaufpreis und Angebotspreis sind vier verschiedene Größen.

Zum Jahrgang 2026 hat der Düsseldorfer Gutachterausschuss die gedruckte Bodenrichtwertkarte eingestellt; die Werte zum 1. Januar 2026 gibt es nur noch digital über BORIS.NRW. Wer seinen Preis vorbereiten will, braucht also von Anfang an die digitale Auskunft – und muss wissen, dass ein Bodenrichtwert kein Hauspreis ist. Der Zeitplan selbst steht zum großen Teil im Gesetz.

Die vier Zahlen – und was jede kann

Im Verkaufsgespräch werden Ihnen vier verschiedene Zahlen begegnen. Sie werden regelmäßig verwechselt, und jede Verwechslung kostet Geld.

Der Bodenrichtwert ist ein Lagewert für den Boden einer Richtwertzone zu einem Stichtag. Er enthält kein Gebäude, keinen Zustand und keine Lasten. Für Düsseldorf sind die Werte zum 1. Januar 2026 aktuell und über BORIS.NRW digital abrufbar.

Der Immobilienrichtwert geht weiter: Er bezieht sich auf den Kaufpreis je Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche eines Normobjekts. Der Gutachterausschuss Düsseldorf weist ausdrücklich darauf hin, dass er für Abweichungen angepasst werden muss – etwa nach Gebäudeart, Baujahr oder Wohnungsgröße. Wer einen Immobilienrichtwert ungerechnet auf sein Haus überträgt, rechnet mit einem anderen Objekt.

Der beurkundete Kaufpreis ist die einzige Zahl, die tatsächlich gezahlt wurde. Sie steckt in der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses und wird im Grundstücksmarktbericht ausgewertet – zusätzlich gibt es einen Halbjahresbericht zum 1. Juli jedes Jahres, der den Jahresbericht zeitnah aktualisiert. Beide sind kostenfrei über BORIS.NRW erhältlich.

Der Angebotspreis aus Immobilienportalen ist keine der drei. Er zeigt, was jemand verlangt hat. Für Ihre Kalkulation ist er wertlos.

Ein praktischer Punkt zur Stadt: „Düsseldorf" ist als Auswertungseinheit die Landeshauptstadt, nicht der Rhein-Kreis Neuss und nicht Ratingen oder Meerbusch. Die Geschäftsstelle in Düsseldorf wertet die Kaufpreissammlung für die Landeshauptstadt aus; für die Nachbarstädte gelten andere Zuständigkeiten. Eine Zahl aus Neuss ist keine Düsseldorfer Zahl, auch wenn die Straße so heißt.

Wie der Ablauf getaktet ist

Der Verkauf teilt sich in einen Teil, den Sie steuern, und einen, der läuft.

Was Sie steuern: Unterlagen beschaffen, Preis festlegen, Vermarktung, Besichtigungen, Käuferauswahl. Dieser Teil dauert so lange, wie die Unterlagen brauchen.

Was läuft, sobald Sie sich einig sind: Der Notar erstellt den Entwurf. Bei Verbraucherverträgen soll der Text dem Käufer im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen; wird die Frist unterschritten, sollen die Gründe in der Niederschrift vermerkt werden (§ 17 Abs. 2a Nr. 2 BeurkG). Nach der Beurkundung hat der Verkäufer der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen (§ 28 Abs. 1 BauGB) – in der Praxis übernimmt das der Notar. Das Grundbuchamt darf den Käufer erst eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Dafür stellt die Stadt auf Antrag ein Zeugnis aus, das als Verzicht gilt; andernfalls kann das Vorkaufsrecht binnen drei Monaten nach Mitteilung ausgeübt werden (§ 28 Abs. 2 BauGB). Erst danach folgen Vormerkung, Fälligkeitsmitteilung, Zahlung und Umschreibung.

Die Unterlagen

Beginnen Sie mit Grundbuch und Energieausweis. Beides hat Vorlauf, und beides verändert den Preis.

  • Aktueller Grundbuchauszug. Abteilung II und III lesen: Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Grundschulden, Erbbaurecht.
  • Flurkarte und Grundstücksnachweis vom Kataster- und Vermessungsamt.
  • Bauakte, Baugenehmigung, Grundrisse. Entscheidend ist die genehmigte Wohnfläche, nicht die tatsächliche. Abweichungen gehören offengelegt.
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, geführt bei der Bauaufsichtsbehörde. Fragen Sie beides ab, Grundbuch und Baulastenverzeichnis – sie enthalten nicht dasselbe.
  • Energieausweis. Bei Verkauf spätestens zur Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein Bedarfsausweis auszustellen, sofern das Gebäude das Wärmeschutzniveau von 1977 nicht erfüllt (§ 80 GModG).
  • Nachweise zu Modernisierungen, Heizungswartung, Schornsteinfeger, Versicherungen.
  • Bei Rheinnähe: die amtliche Hochwassergefahrenkarte für die konkrete Parzelle. Rheinlage ist ein Wertfaktor in beide Richtungen.

Die Kosten, die Sie tragen

Die Grunderwerbsteuer zahlt im Regelfall der Käufer, ebenso üblicherweise die Notarkosten des Kaufvertrags. Ihre Seite besteht im Wesentlichen aus drei Posten.

PostenGrundlage
Grundbuchauszug10 € einfacher, 20 € amtlicher Ausdruck; elektronisch 5 € bzw. 10 € (GNotKG-Kostenverzeichnis Nr. 17000–17003)
EnergieausweisMarktpreis, kein amtlicher Tarif; Bedarfsausweis teurer als Verbrauchsausweis
Löschung von GrundschuldenNotar- und Grundbuchkosten nach GNotKG, abhängig vom eingetragenen Betrag
Der Grundstücksmarktbericht und der Halbjahresbericht des Gutachterausschusses Düsseldorf sind kostenfrei; ein Druckexemplar der Bodenrichtwert- oder Immobilienrichtwertkarte kann über das Bestellformular des Ausschusses angefordert werden.

Die Maklervergütung ist keine amtlich festgelegte Größe. Lassen Sie sich Höhe und Aufteilung zwischen Käufer- und Verkäuferseite schriftlich geben, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

So ist es in Düsseldorf

Düsseldorf ist kein einheitlicher Markt, sondern eine Sammlung sehr unterschiedlicher Teilmärkte. Oberkassel und Heerdt, Bilk und Unterbilk, Gerresheim, Kaiserswerth und Wittlaer folgen jeweils eigenen Vergleichsgruppen. Eine hochwertige Wohnung am Rhein wird über Gemeinschaft, Blicklage und Bausubstanz bewertet; ein freistehendes Haus am nördlichen Stadtrand über Grundstück, Baujahr und Energiestandard. Ein Stadtbezirk ist keine Bewertungseinheit.

Was der Düsseldorfer Bericht über die reine Preistabelle hinaus enthält, ist für Verkäufer nützlicher als die meisten Portalzahlen: Rohertragsvervielfältiger, Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze, Umrechnungskoeffizienten und Indizes für bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, Markt- und Vergleichsfaktoren für Erbbaurechte sowie die typisierten Wertverhältniszahlen für die Düsseldorfer Türmchen. Wer sein Haus einordnen will, arbeitet mit diesen Faktoren – nicht mit einem Durchschnitt.

Und die Änderung zum Jahrgang 2026 ist praktisch relevant: Die separate Bodenrichtwertkarte wird nicht weiter hergestellt. Wer Bodenrichtwerte braucht, fragt sie digital über BORIS.NRW ab. Planen Sie diesen Schritt früh ein, nicht am Tag vor dem ersten Besichtigungstermin.

Ihr Ansprechpartner bei Alvenberg Düsseldorf/Niederrhein ist Fabian Kals, regionaler Kooperationspartner für diese Region (Team Düsseldorf/Niederrhein). Die Region im Überblick finden Sie auf der Standortseite Nordrhein-Westfalen. Vertragspartner ist in jedem Fall die Alvenberg GmbH.

Warum Eigentümer in Düsseldorf verkaufen

Verkauft wird, wenn Haus und Lebenssituation nicht mehr zusammenpassen – die Kinder sind aus dem Haus, Haus und Garten binden mehr Zeit als gewünscht, ein Nachlass ist zu regeln, oder der Arbeitsort wechselt. In einer Stadt mit sehr unterschiedlichen Teilmärkten kommt ein weiterer Anlass dazu: Eigentümer stellen fest, dass der Wert ihres Hauses ganz woanders liegt als der Stadtdurchschnitt vermuten lässt – nach oben wie nach unten. Aus keinem dieser Anlässe folgt Eile.

Wenn Sie über eine Einschätzung sprechen möchten – kostenfrei und unverbindlich, sinnvoll ab dem Punkt, an dem ein Verkauf ernsthaft in Betracht kommt: Kontakt für Düsseldorf.

Quellen
Häufige Fragen

Düsseldorf: was Eigentümer uns fragen.

Wie lange dauert ein Hausverkauf in Düsseldorf?
Den Zeitplan bestimmen zwei gesetzliche Fristen – zwei Wochen Entwurfsvorlauf vor dem Notartermin und bis zu drei Monate für das gemeindliche Vorkaufsrecht – plus die Zeit, die die Beschaffung Ihrer Unterlagen braucht.
Welche Unterlagen brauche ich zuerst?
Grundbuchauszug, Baulastenauszug und Energieausweis. Grundbuch und Baulastenverzeichnis enthalten nicht dasselbe – fragen Sie beides ab.
Wo finde ich die Bodenrichtwerte für Düsseldorf?
Digital über BORIS.NRW. Eine separate gedruckte Bodenrichtwertkarte wird ab dem Jahrgang 2026 nicht mehr hergestellt.
Ist der Immobilienrichtwert der Preis meines Hauses?
Nein. Er bezieht sich auf den Kaufpreis je Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche eines Normobjekts und muss für Abweichungen nach Gebäudeart, Baujahr oder Wohnungsgröße angepasst werden.
Wer zahlt beim Hausverkauf was?
Die Grunderwerbsteuer und in der Regel die Notarkosten des Kaufvertrags trägt der Käufer. Der Verkäufer trägt Grundbuchauszug, Energieausweis und die Löschung nicht mehr benötigter Grundschulden.
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