Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alvenberg GmbH, Ginsterweg 3, 21335 Lüneburg, für sämtliche Maklerverträge und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Stand: April 2026
§ 1Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Maklerverträge und damit zusammenhängende Dienstleistungen, die zwischen der Alvenberg GmbH, Ginsterweg 3, 21335 Lüneburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Strachwitz (nachfolgend „Alvenberg“ oder „wir“), und ihren Auftraggebern oder Interessenten (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.
Kunde im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem sie dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Kenntnis gegeben werden oder unter alvenberg.de abrufbar sind und der Kunde deren Geltung zustimmt. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, soweit Alvenberg ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§ 2Gegenstand der Maklertätigkeit
Alvenberg erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen im Bereich von Immobilien (Kauf, Verkauf, Vermietung, Verpachtung) sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang, das Maklerobjekt sowie die geschuldete Provision werden im individuellen Maklervertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
Eine Pflicht zur Tätigwerdung trifft Alvenberg nur, soweit dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist (Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag).
§ 3Zustandekommen des Maklervertrags; Textform
Der Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform oder durch Inanspruchnahme der Maklerleistungen in Kenntnis der ausgewiesenen Provisionsforderung zustande.
Bei der Vermittlung oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus an einen Verbraucher (§ 13 BGB) bedarf der Maklervertrag der Textform (§ 656a BGB).
§ 4Provision; Fälligkeit; Rechnung
Die Höhe der Provision (Maklerlohn) ergibt sich aus dem individuellen Maklervertrag oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform. Gegenüber Verbrauchern wird die Provision als Endpreis einschließlich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer ausgewiesen; gegenüber Unternehmern erfolgt die Angabe netto zuzüglich Umsatzsteuer.
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem rechtswirksamen Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrags und ist mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Gegenüber Verbrauchern gilt zusätzlich § 286 Abs. 3 BGB.
Alvenberg ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich elektronisch zu übermitteln, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht.
§ 5Doppeltätigkeit; Hälfteteilung bei Verbraucher-Wohnimmobilien
Alvenberg ist berechtigt, im Rahmen ihrer Tätigkeit auch für die andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine ausschließliche Interessenvertretung ausdrücklich vereinbart ist. Auf eine Doppeltätigkeit wird der Kunde im Einzelfall hingewiesen.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser, bei denen Käufer Verbraucher (§ 13 BGB) ist (§§ 656c, 656d BGB), gelten folgende Maßgaben:
- Wird Alvenberg für beide Parteien tätig, kann eine Provision nur in gleicher Höhe von Verkäufer und Käufer verlangt werden. Eine Vereinbarung, die hiervon abweicht, ist unwirksam.
- Wird Alvenberg nur durch eine Partei beauftragt, ist die Vereinbarung, dass die andere Partei die Maklerprovision ganz oder teilweise zu zahlen hat, nur wirksam, wenn die beauftragende Partei verpflichtet ist, mindestens die Hälfte der von ihr zu zahlenden Provision zu tragen, und sie diesen Anteil tatsächlich gezahlt hat, bevor von der anderen Partei Zahlung verlangt wird.
§ 6Wirtschaftliche Gleichwertigkeit
Die vereinbarte Provision steht Alvenberg auch dann zu, wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Hauptvertrags ein anderer, mit diesem wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt zustande kommt (z. B. Erbbaurecht statt Kauf, Kauf statt Miete, Miete statt Kauf, Erwerb von Anteilen einer Objektgesellschaft statt Direkterwerb).
Voraussetzung ist, dass zwischen der Maklertätigkeit und dem Abschluss des wirtschaftlich gleichwertigen Vertrags ein adäquater Ursachenzusammenhang besteht.
§ 7Vertraulichkeit; Weitergabeverbot
Sämtliche von Alvenberg übergebenen Informationen, Exposés, Pläne, Bilder und sonstigen Unterlagen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte – ganz oder teilweise – ist ohne vorherige Zustimmung von Alvenberg in Textform untersagt.
Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Verpflichtung aus Absatz 1 und kommt es infolge der unbefugten Weitergabe zu einem Vertragsabschluss zwischen einem Dritten und dem Eigentümer (oder umgekehrt), ist der Kunde verpflichtet, Alvenberg den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies umfasst insbesondere die entgangene Provision in Höhe der nachweisbar mit dem Eigentümer / Interessenten vereinbarten Provisionssätze.
§ 8Angaben zum Objekt; Haftung für Drittinformationen
Alle Objektangaben (Exposés, Lagepläne, Grundrisse, Energieausweise, Wohn-/Nutzflächenangaben, Mietverträge, Beschreibungen u. ä.) beruhen auf Informationen, die Alvenberg vom Eigentümer oder von durch diesen beauftragten Dritten erhalten hat. Eine Pflicht zur eigenen Überprüfung besteht für Alvenberg nicht.
Alvenberg übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Dritten stammenden Angaben. Es obliegt dem Kunden, vor Abschluss eines Hauptvertrags sämtliche objektbezogenen Angaben eigenständig zu prüfen.
Alvenberg übernimmt keine Rechts- oder Steuerberatung. Hierzu hat sich der Kunde eigenverantwortlich an einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater zu wenden.
§ 9Haftungsbeschränkung
Alvenberg haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Alvenberg nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine darüber hinausgehende Haftung ist – unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Alvenberg ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung für die Bonität, Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartners übernimmt Alvenberg nicht.
§ 10Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Alvenberg sämtliche für den Vermittlungsprozess erforderlichen oder zweckmäßigen Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und in geeigneter Form (vorzugsweise elektronisch oder als Kopie) zur Verfügung. Der Kunde steht für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben ein.
Verkäufer und Vermieter sichern Alvenberg zu, über die zu vermittelnde Immobilie verfügen zu können und zur Eingehung der Geschäftsbeziehung berechtigt zu sein.
Der Kunde teilt Alvenberg unverzüglich mit, wenn er seine Verkaufs-, Kauf-, Vermietungs- oder Anmietungsabsicht aufgibt oder wenn ein Vertragsabschluss bezogen auf das Maklerobjekt mit einem Dritten erfolgt.
Originalunterlagen werden grundsätzlich nicht entgegengenommen. Soweit der Kunde Originale dennoch übergibt, geschieht dies auf eigenes Risiko; eine Haftung für Verlust oder Beschädigung wird – außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
§ 11Geldwäschegesetzliche Identifizierung
Alvenberg ist als Immobilienmaklerin nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners sowie gegebenenfalls des wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet (§§ 10, 11 GwG).
Der Kunde wirkt an dieser Identifizierung mit, indem er die erforderlichen Ausweisdokumente vorlegt, deren Kopien für die nach GwG vorgesehene Aufbewahrungsdauer überlassen werden, und die für den wirtschaftlich Berechtigten erforderlichen Angaben macht. Soweit der Kunde diese Mitwirkung verweigert, ist Alvenberg berechtigt, die Tätigkeit zu verweigern bzw. ein bereits begründetes Mandat zu beenden.
§ 12Energieausweis (GEG)
Soweit Alvenberg mit dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie betraut ist, für die ein Energieausweis vorzulegen ist, sichert der Verkäufer/Vermieter Alvenberg zu, einen den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechenden Energieausweis zur Verfügung zu stellen und Alvenberg die nach §§ 80, 87 GEG für die Veröffentlichung in Immobilienanzeigen erforderlichen Angaben zu übermitteln.
Der Kunde stellt Alvenberg von Bußgeldern und Ansprüchen Dritter frei, die infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden zum Energieausweis entstehen.
§ 13Aufrechnung; Zurückbehaltung
Der Kunde kann gegen Provisionsforderungen von Alvenberg nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 14Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag
Der Kunde wird auf Wunsch von Alvenberg in den notariell zu beurkundenden Kaufvertrag eine Klausel folgenden Inhalts (oder einer inhaltlich entsprechenden Fassung) aufnehmen lassen:
„Käufer und Verkäufer erklären, dass dieser Vertrag durch die Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit der Alvenberg GmbH, Ginsterweg 3, 21335 Lüneburg, zustande gekommen ist. Beide Parteien bestätigen, mit der Alvenberg GmbH eine Maklerprovision in der jeweils mit ihnen vereinbarten Höhe zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart zu haben. Diese Erklärung führt nicht zu einer Erweiterung der Verpflichtungen aus dem jeweiligen Maklervertrag.“
Die Aufnahme der Klausel berührt nicht die Höhe oder den Bestand des jeweiligen Provisionsanspruchs.
§ 15Auskunftsanspruch
Alvenberg steht gegen den Kunden ein Anspruch auf Auskunft über die wesentlichen Konditionen des bezogen auf das Maklerobjekt mit einem Dritten abgeschlossenen Hauptvertrags zu, soweit dies zur Überprüfung der Provisionsansprüche erforderlich ist. Erfasst sind insbesondere Identität des Vertragspartners, Datum des Vertragsschlusses und Kaufpreis bzw. Mietzins.
§ 16Datenschutz
Alvenberg verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten – insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfängerkategorien, Speicherdauer und Betroffenenrechte – sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen, abrufbar unter alvenberg.de/datenschutz oder auf Anforderung in Textform.
§ 17Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei Maklerverträgen, die im Wege des Fernabsatzes (§ 312c BGB) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§§ 355, 356 BGB).
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung sowie dem Muster-Widerrufsformular, die dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt werden und Anlage zu diesen AGB sind.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Alvenberg mit der Erbringung der Maklerleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat er bei Widerruf einen anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten.
§ 18Online-Streitbeilegung; Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse für Verbraucher lautet: sebastian.strachwitz@alvenberg.de.
Alvenberg ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG teilzunehmen.
§ 19Anwendbares Recht; Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat der Europäischen Union oder in der Schweiz haben, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des dortigen Rechts gewährte Schutz entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Maklervertrag Lüneburg. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 20Salvatorische Klausel; Stand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: April 2026.
Anlage 1Widerrufsbelehrung
Hinweis: Zwingend nur für Verbraucher; bei Fernabsatz- oder Außer-Geschäftsraum-Verträgen.
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Alvenberg GmbH, Ginsterweg 3, 21335 Lüneburg, Telefon: 04131-2060021, E-Mail: sebastian.strachwitz@alvenberg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anlage 2Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: Alvenberg GmbH, Ginsterweg 3, 21335 Lüneburg, E-Mail: sebastian.strachwitz@alvenberg.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ______________________________________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________________________________ Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________________ Datum: _________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.